Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden auch «AVB» genannt) gelten für alle zukünftigen Bestellungen («Aufträge»), die die Lieferung von Waren durch Acciaitubi S.p.A (die «Verkäuferin») an jeden Käufer (den «Käufer») zum Gegenstand haben, die bestätigt durch Acciaitubi S.p.A. mit «Auftragsbestätigung» sind. Der Käufer und der Verkäufer können im Folgenden gemeinsam als «Parteien» bezeichnet werden. Mit der Unterzeichnung dieser AVB erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass diese AVB für alle zukünftigen Warenlieferungen zwischen den Parteien gelten, und verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unwirksam bleiben, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
 

2. AUFTRÄGE und AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
2.1. Jeder vom Käufer an den Verkäufer gerichteten Auftrag gilt ab dem Zeitpunkt seines Eingangs beim Verkäufer als unwiderruflich. Der Auftrag unterliegt der Annahme durch den Verkäufer. Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt schriftlich mit der Auftragsbestätigung.
2.2 Jede im Auftrag enthaltene besondere Regelung, die eine der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Bestimmungen dieser AVB abändert, widerspricht, gilt als ungültig und unwirksam und bindet den Verkäufer nicht, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.3 Sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, behält sich der Verkäufer das Recht vor, der Auftrag, die dann mit der Auftragsbestätigung bestätigt wurde, jederzeit ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass dies begründet werden muss.
 

3. PREISE
3.1 Der Preis der einzelnen Produkte ist der jeweils auf der Auftragsbestätigung angegebene Preis.
3.2 Bei Veränderung der Transport- und Zollgebühren, der Rohstoffpreise oder bei sonstigen unvorhersehbaren Umständen können die vereinbarten Preise auch während der Lieferung abgeändert werden, wenn die Abweichung mehr als 20% der Kosten zum Zeitpunkt des Auftrages beträgt. In diesem Fall wird die Änderung den vollen Anstieg dieser Kosten darstellen.
 

4. ZAHLUNG
4.1 Die Zahlungen erfolgen durch den Käufer gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Modalitäten und Bedingungen.
4.2 Bei verspäteter Zahlung werden nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen gemäß D.L. 231/2002 (Gesetzesverordnung) fällig, wobei Acciaitubi S.p.A. gemäß Artikeln 5.3 und 8.1. die Lieferungen einstellen und den Vertrag kündigen kann. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, so werden Verzugszinsen ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum oder Transportdokumentsdatum berechnet, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
4.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist die Anschrift des Verkäufers Acciaitubi S.p.A.. Tratten, Wechsel und Schecks, die gegebenenfalls zur Deckung des Preises ausgestellt werden, sowie der Ort ihrer Fälligkeit stellen keine Abweichung von den vorstehenden Bestimmungen über den Zahlungsort dar.
 

5. LIEFERUNG
5.1 Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen sind nur indikativ und nicht bindend, oder wesentlich und können vom Verkäufer geändert werden. Der Verkäufer haftet nicht für eventuelle Lieferverzögerungen: Vertragsstrafen oder sonstige Verzugsrechte wegen Überschreitung der Lieferfrist können nicht geltend gemacht werden und der Vertrag kann nicht als gekündigt gelten.
5.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferungen auszusetzen, wenn der Käufer die Zahlung der Gegenleistung nicht beglichen hat oder auch nur verspätet beglichen hat, auch im Zusammenhang mit früheren und/oder verschiedenen Lieferungen.
5.4 Die Verkäuferin haftet nicht für die Nichterfüllung – auch nicht für die verspätete und/oder fehlerhafte Erfüllung – der im Vertrag und in diesen AVB vorgesehenen Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z.B. deklarierte und nicht deklarierte Kriege, Volksaufstände, Naturkatastrophen, Explosionen, Brände und Zerstörungen, Boykotte, Streiks und Absperrungen aller Art, rechtmäßige oder unrechtmäßige Handlungen der öffentlichen Gewalt, Epidemien, Betriebsunterbrechung oder Versorgung, die vom Willen der Verkäuferin unabhängig sind, auch im Ausland, wie z.B. Mangel an Rohstoffen, sowie eventuelle sonstige Fälle höherer Gewalt.
5.5 Acciaitubi S.p.A. nimmt die Verpackung gemäß üblicher Art und Erfahrung vor und wird ausdrücklich von jeglicher Haftung für Verluste und Beschädigungen befreit.
5.6 Sofern nicht anders vereinbart ist, ist die Warenausfuhr «EX WORKS- EXW» oder ab Werk Acciaitubi S.p.A. abgeschlossen. Sofern ein Kaufvertrag mit Transport ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Beförderung der Ware auf Rechnung, Gefahr und Gefahr des Käufers.  Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges bleibt dem Verkäufer überlassen, sofern der Käufer keine genauen Angaben macht.
 

6. ANSPRŪCHE – HAFTUNG
6.1 Die Gewährleistung auf die vom Verkäufer verkauften Waren beträgt ein Jahr ab Lieferung.
6.2 Die Garantie entfällt, wenn: (i) der Mangel auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist; ii) das Produkt nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wird; (iii) das Produkt nicht gemäß den Empfehlungen und/oder Anweisungen des Verkäufers und/oder Herstellers verwendet wird;  iv) das Produkt nicht sachgemäß gelagert oder behandelt wurde.
6.3 Bei Erhalt der Produkte ist der Käufer verpflichtet, diese zu untersuchen und sorgfältig auf eventuelle Mängel zu prüfen. Eventuelle Ansprüche müssen dem Verkäufer schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle Informationen und Unterlagen, die dieser für die Behandlung der Nichtkonformität angefordert hat, innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Eingang der Anfrage des Verkäufers schriftlich zu übermitteln.
6.5 Die Rücksendung der Produkte bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Verkäufer. Im Falle einer Genehmigung muß diese frei Lager Acciaitubi S.p.A. zurückzugeben.
6.6 Die Garantieverpflichtung von Acciatubi S.p. A. beschränkt sich auf die Gutschrift und den Ersatz der Ware. Der Käufer hat daher keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, und der Verkäufer haftet nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, die dem Käufer und/oder Dritten im Zusammenhang mit eventuellen Mängeln der gelieferten Produkte entstehen, mit Ausnahme der Fälle des Verbraucherschutzes.
6.7 Acciaitubi S.p.A. geschweißte Rohre nach EN10255 e EN10217-1 sind nur Eddy Current geprüft und nur nach EN10893-1 und EN10893-2, gemäß den hier beschriebenen allgemeinen Anforderungen: ISO10893-1 und ISO10893-2
 

7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 An der gelieferten Ware bleibt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers im Sinne von Art. 1523 Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuch bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Entgelts.
 

8. NICHTERFÜLLUNG UND KÜNDIGUNG
8.1 Im Falle der Nichtzahlung der Preise zu den vereinbarten Terminen, wird der Vertrag von Rechts wegen aufgrund einer einfachen schriftlichen Mitteilung durch den Lieferer aufgelöst. Dem Verkäufer unterbleibt das Recht, die Lieferung weiterer Waren einzustellen im Sinne des vorstehenden Art. 5.3.
8.2 Bei Nichterfüllung auch nur einer Zahlungsfrist erlischt der Käufer den Anspruch auf die Zahlungsfrist, und der Verkäufer ist berechtigt, die sofortige Zahlung der Restschuld zu verlangen, und hat auch die Möglichkeit, den Vertrag gemäß und zu den in vorstehendem Artikel 8.1 genannten Wirkungen zu kündigen.
 

9. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT
9.1 Diese AVB und/oder die aufgrund jeder Auftragsbestätigung durchgeführten Lieferungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Italienischen Republik.
9,2 Für alle Streitigkeiten, die mit der Auslegung, Ausführung und/oder Auflösung dieser AVB und/oder der Lieferungen aufgrund der jeweiligen Auftragsbestätigung zusammenhängen und/oder sich daraus ergeben, ist ausschließlich das Gericht von Lecco zuständig. Allerdings hat Acciaitubi S.p.A. das Recht, die Justizbehörde des Käuferforums zu ersuchen.

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